Bürgerentlastungsgesetz
Gute Neuigkeiten für 2010: Mehr Netto vom Brutto!
Zum 01.01.2010 ist das "Bürgerentlastungsgesetz" in Kraft getreten. Ab Januar wird jeder Arbeitnehmer die steuerliche Einsparung direkt spüren, denn die Entlastung erfolgt automatisch Monat für Monat über die Gehaltsabrechnung.
Was erwartet Sie?
- Erhöhung des Grundfreibetrags von 7.834 Euro auf 8.004 Euro (Eheleute von 15.669 Euro auf 16.009 Euro).
- Beiträge für die Kranken- und die Pflegeversicherung sind künftig auf Basis-Niveau (also Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung) zu 100 % steuerlich absetzbar. Der Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung lohnt sich also ab sofort noch mehr.
- Weiterhin wurden die Freigrenzen für Krankenzusatztarife erhöht. Auch für Krankenzusatztarife kann jeder Steuerpflichtige ab 2010 grundsätzlich 400 Euro mehr (Verheiratete 800 Euro) als "sonstige Vorsorgeaufwendungen" absetzen, wenn die Freibeträge (1.900 Euro für Arbeitnehmer) bis dato noch nicht überschritten wurden.
Wie können Sie die Vorteile für sich optimal nutzen?
Beispiel: Ein alleinstehender 35 jähriger Arbeitnehmer mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von 35.000 Euro erhält eine Steuerersparnis von ca. 62 Euro pro Monat und kann jetzt ganz einfach Privatpatient ohne Nebenkosten werden:
| Zahnvorsorge (Professionelle Zahnreinigung, Kunststofffüllungen, Inlays und Onlays) | 7,82 Euro |
| Privatpatient im Krankenhaus (Chefarztbehandlung, Zweibettzimmer) | 32,96 Euro |
| Finanzieller Schutz bei Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe I,II,III bei 40 Euro Tagessatz) | 15,70 Euro |
| Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ab dem 43. Tag (Leistung 300 Euro monatlich) | 3,92 Euro |
Gerne informieren wir Sie über Ihre individuellen Möglichkeiten, wie Sie das neue Gesetz optimal für sich nutzen können. Vereinbaren Sie einen Termin - Ihre Berater freuen sich auf Ihren Besuch! Rückruf Kontakt Informationen zur Krankenzusatzversicherung

