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Bürgerentlastungsgesetz

Gute Neuigkeiten für 2010: Mehr Netto vom Brutto!

Zum 01.01.2010 ist das "Bürgerentlastungsgesetz" in Kraft getreten. Ab Januar wird jeder Arbeitnehmer die steuerliche Einsparung direkt spüren, denn die Entlastung erfolgt automatisch Monat für Monat über die Gehaltsabrechnung.

Was erwartet Sie?


Wie können Sie die Vorteile für sich optimal nutzen?

Beispiel: Ein alleinstehender 35 jähriger Arbeitnehmer mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von 35.000 Euro erhält eine Steuerersparnis von ca. 62 Euro pro Monat und kann jetzt ganz einfach Privatpatient ohne Nebenkosten werden:

Zahnvorsorge (Professionelle Zahnreinigung, Kunststofffüllungen, Inlays und Onlays) 7,82 Euro
Privatpatient im Krankenhaus (Chefarztbehandlung, Zweibettzimmer) 32,96 Euro
Finanzieller Schutz bei Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe I,II,III bei 40 Euro Tagessatz) 15,70 Euro
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ab dem 43. Tag (Leistung 300 Euro monatlich) 3,92 Euro

Gerne informieren wir Sie über Ihre individuellen Möglichkeiten, wie Sie das neue Gesetz optimal für sich nutzen können. Vereinbaren Sie einen Termin - Ihre Berater freuen sich auf Ihren Besuch! Rückruf Kontakt Informationen zur Krankenzusatzversicherung