Notfallservice
Keine Panik, wenn Ihre Karte verschwunden ist oder Sie Ihren Online-Banking-Zugang sperren möchten!
Diese Nummer sollten Sie sich merken
Seit dem 01.07.2005 gibt es eine zentrale Stelle, bei der Bank- und Mobilfunkkarten und andere elektronische Berechtigungen kurzfristig gesperrt werden können. Deshalb sollten Sie sich diese Nummer merken. Sie lautet 116 116.
Nach einer Sperrmeldung unter dieser Nummer werden die zuständigen Kartenherausgeber ermittelt und der Anrufer wird nacheinander mit deren Sperrdiensten verbunden. Der Anrufer muss sich jeweils legitimieren, damit ein Missbrauch ausgeschlossen ist. Die 116 116 wird rund um die Uhr direkt erreichbar sein, eine gesonderte Registrierung ist nicht erforderlich und der Anruf ist im Inland gebührenfrei. Die Vermittlungskosten tragen die beteiligten Unternehmen.
Bereits innerhalb von 48 Stunden bekommen Sie nach der Verlustmeldung einer Kreditkarte eine Ersatzkarte ausgehändigt, egal wo Sie sich gerade aufhalten.
Sperrung des OnlineBanking-Zugangs
Seit dem 01.10.2009 können Sie über die Notfallnummer auch Ihren OnlineBanking-Zugang sperren lassen. Sollten Sie Bedenken haben, dass unberechtigte Dritte in den Besitz Ihrer Zugangsdaten gelangt sind, so reicht ebenfalls ein Anruf bei dem Sperrnotruf 116 116, um den Zugang zu sperren. Dieser Service steht Ihnen ebenfalls 365 Tage im Jahr rund um die Uhr zur Verfügung.
Sperrung für Sprach- und Hörgeschädigte
Zur Einbindung von sprach- und hörgeschädigten Menschen in das neue Sicherheitssystem ist die Sperrvermittlung auch per Fax zu erreichen, da dieser Personenkreis in der Regel kein herkömmliches Telefon zur Sperrung benutzen kann. Die Faxnummer lautet ebenfalls 116 116.
Sperr-Notruf auch per Fax erreichbar
Für schwerhörige, ertaubte, gehörlose und sprachgeschädigte Menschen ist in der Regel ein Notruf per Telefon oder Handy nur eingeschränkt oder gar nicht möglich. Daher ist der Sperr-Notruf 116 116 auch über einen textbasierten Dialog per Fax erreichbar.
Das Prinzip bleibt gleich
Das Fax wird von den Mitarbeitern des Sperr-Notrufs an den zuständigen Herausgeber zur Durchführung der Sperrung weitergeleitet. Eine Sperrung per E-Mail oder SMS ohne digitale Signatur ist nicht möglich.
Faxvorlagen für Sprach- und Hörgeschädigte
Sicherheitsempfehlungen
- Lernen Sie Ihre persönliche Identifikationsnummer (PIN) auswendig und vernichten Sie den PIN-Brief.
- Sorgen Sie dafür, dass keine weitere Person Ihre Geheimzahl kennt. Achten Sie zum Beispiel darauf, dass Ihnen Niemand bei der Eingabe der PIN über die Schulter schaut oder diese anderweitig ausspäht.
- Verwahren Sie Ihre persönlichen Papiere nicht im Auto.
- Verstauen Sie Brieftasche und Portemonnaie wenn möglich in verschließbaren Taschen.
Falls Ihre Kreditkarte durch Dritte missbraucht werden sollte, haften Sie bis zum Eingang der Verlustmeldung mit höchstens 50 Euro.
Nach Anzeige des Verlustes trägt die Sparkasse Schäden durch missbräuchliche Verfügungen mit der SparkassenCard an Geldautomaten und automatisierten Kassen.
Für Schäden, die vor der Verlustanzeige entstanden sind, beschränkt sich die Haftung des Kontoinhabers auf 500 Euro pro Kalendertag, sofern der Karteninhaber seine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten eingehalten hat.
Scheine und Münzen sind bei Verlust oder Diebstahl unwiderbringlich verschwunden. Ihre Karte dagegen ist immer ersetzbar. Ein guter Grund für Sie, bargeldlose Zahlungsmittel zu benutzen.
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116 116 Sperrfax EC-Karte