Sparkasse

der Stadt Iserlohn

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vermögenswirksame Leistungen

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vermögenswirksame Leistungen

Vermögen bilden

Als Arbeitnehmer haben Sie die besten Chancen, auf einfachste Art Vermögen zu bilden: mit vermögenswirksamem Sparen. Denn dabei profitieren Sie von besonderen Vergünstigungen.

Der Arbeitgeber hilft

Viele Arbeitgeber leisten freiwillig oder aufgrund tariflicher Vereinbarungen einen Beitrag zu Ihrer Vermögensbildung.

Staatliche Förderung - Einkommensgrenzen

Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf die staatliche Arbeitnehmersparzulage, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen die Grenze von 17.900 Euro für Ledige bzw. 35.800 Euro für Verheiratete nicht übersteigt.

Beim Beteiligungssparen liegt seit dem 01.04.2009 die Einkommensgrenze bei 20.000 Euro für Ledige und bei 40.000 Euro für Verheiratete.

Um die volle staatliche Sparförderung in Anspruch nehmen zu können, müssen Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag und einen Beteiligungssparvertrag anlegen.

Übersicht der möglichen Anlageformen

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